AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der AHA-Bahndienste, Inhaber Ayhan Aydin

  • 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der AHA-Bahndienste, Inhaber Ayhan Aydin, Clemensstraße 12/1, 72768 Reutlingen (nachfolgend „Auftragnehmer“).

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

  • 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Bahnbetrieb, insbesondere die Bereitstellung von qualifiziertem Fachpersonal (z. B. Triebfahrzeugführer, Rangierbegleiter, Arbeitszugführer).

(2) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

  • 3 Keine Arbeitnehmerüberlassung

(1) Die Parteien sind sich einig, dass keine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) vorliegt.

(2) Das eingesetzte Personal steht in keinem Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber.

(3) Das Weisungsrecht gegenüber dem eingesetzten Personal verbleibt ausschließlich beim Auftragnehmer.

(4) Der Auftraggeber ist lediglich berechtigt, leistungsbezogene Anweisungen im Hinblick auf das konkrete Projekt zu erteilen.

  • 4 Vertragsschluss

(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung in Textform (z. B. E-Mail) zustande.

  • 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Hierzu zählen insbesondere:

  • betriebsbereite Fahrzeuge
  • notwendige Genehmigungen und Trassen
  • Zugang zu Anlagen und Infrastruktur
  • sicherheitsrelevante Unterlagen

(3) Verzögerungen, die aus fehlender Mitwirkung resultieren, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

  • 6 Einsatzzeiten und Vergütung

(1) Es gilt eine Mindestabnahme von 8 Stunden pro Einsatz und eingesetztem Mitarbeiter.

(2) Auch Zeiten, in denen das Personal aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht eingesetzt werden kann, gelten als vergütungspflichtige Einsatzzeit.

(3) Die Vergütung erfolgt auf Basis der individuell vereinbarten Stundensätze zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(4) Zuschläge für Mehrarbeit, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie sonstige Erschwernisse können gesondert berechnet werden, sofern diese anfallen und branchenüblich oder gesetzlich vorgesehen sind.

(5) Reisezeiten, Spesen, Unterkunftskosten sowie sonstige Nebenkosten können gesondert in Rechnung gestellt werden, sofern dies vertraglich vereinbart wurde.

(6) Die Vergütung erfolgt unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen in Deutschland.

  • 7 Stornierung

(1) Stornierungen sind bis 72 Stunden vor Einsatzbeginn kostenfrei möglich.

(2) Bei späterer Stornierung wird die volle vereinbarte Vergütung berechnet.

  • 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die vereinbarten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen sowie weitere Leistungen zurückzuhalten.

  • 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

  • 10 Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Streik, Naturereignisse, behördliche Maßnahmen) befreien die Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.

  • 11 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.

  • 12 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist Reutlingen, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.

  • 13 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.